Schulden

Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz)

9. Mai 2011 | Von

Die Privatinsolvenz (in Deutschland: Verbraucherinsolvenzverfahren, Österreich: Schuldenregulierungsverfahren) ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) einer natürlichen Person (Privatperson). Es wird oft auch als Privatinsolvenzverfahren bezeichnet. Es soll den Gläubigern eines zahlungsunfähigen Schuldners gleichmäßige forderungsanteilige Befriedigung bringen. Das Verbraucherinsolvenz Verfahren ist ein gerichtliches Verfahren mit dem Privatpersonen von ihren Schulden befreit werden können. Die
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Verjährung von Schulden

9. Mai 2011 | Von

Eine Tabelle mit den Verjährungsfristen finden Sie am Ende dieser Seite….. Der Anspruch besteht auch weiterhin trotz einer Verjährung, doch der Schuldner kann nach Eintritt der Verjährung die Leistung bzw. die Zahlung verweigern. (vgl. §214 BGB n.F) Nach § 194, Abs. 1 BGB unterliegt das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu
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Schutz vor Pfändung (P-Konto)

9. Mai 2011 | Von

Am 15. Mai 2009 stimmte der Bundesrat dem vom Bundestag am 23. April 2009 beschlossenen “Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes” der Einführung eines Pfändungsschutzkontos, kurz P-Konto, zu. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen finden sich im Wesentlichen in der Neufassung des § 850k Zivilprozessordnung (ZPO). Die Bundesregierung will Inhaber von Girokonten besser vor Pfändungen schützen. Auf Antrag
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