Eigenauskunft
9. Mai 2011 | Von adminLaut Bundesdatenschutzgesetz hat jede Person das Recht auf eine Auskunft über die bei der Schufa über sie gespeicherten Daten und darauf, fehlerhafte Daten korrigieren zu lassen. Kostenlos erteilen die Schufa-Geschäftstellen Auskunft allerdings nur mündlich. Eine schriftliche Eigenauskunft kann über das online Verbraucherportal der Schufa angefordert werden. Für die Anmeldung am Portal und damit die Möglichkeit,
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